Das sagen meine Mandanten über mich:
Ich berate und vertrete Sie umfassend in den von mir betreuten Rechtsgebieten.
Die Beratung beginnt oftmals schon bevor überhaupt ein rechtliches Problem auftaucht. Zum Beispiel mit der vorsorglichen Beratung bei der Beantragung einer Rente bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Oder auch bei der bevorstehenden Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses.
Wenn es sich nicht vermeiden lässt, vertrete ich Sie natürlich auch engagiert vor Gericht – bundesweit.
Bei meiner Beratung lege ich Wert auf ein für Sie wirtschaftlich angemessenes Ergebnis – damit die Kosten nicht höher sind als das, was am Ende für Sie dabei herausrauskommt.
Arbeitsrecht
Zu meinen Mandanten zählen Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder sowie klein- und mittelständische Unternehmen.
Ich berate Sie in allen auftretenden arbeitsrechtlichen Konflikten – und natürlich vorausschauend zur Vermeidung von Konflikten. Selbstverständlich vertrete ich Sie auch engagiert vor Gericht, wenn dies notwendig werden sollte. Dabei empfinde ich es als Vorteil, sowohl Arbeitgeber, wie auch Arbeitnehmer zu vertreten. So weiß ich, wie die jeweils andere Seite denkt und kann zu Ihrem Vorteil entsprechend verhandeln.
Aktuelle Entscheidungen und Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen finden Sie hier.
Gerade bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist oft Eile geboten: Sie erhalten daher bei mir auch kurzfristig einen Beratungstermin.
Sie finden bei mir kompetenten Rat u.a. zu den folgenden Problembereichen:
- Kündigungsschutz und Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
- Abschluss und Beendigung von Arbeitsverträgen
- Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Abschluss von Aufhebungsverträgen / Abwicklungsvereinbarungen
- Erstellung von Arbeitszeugnissen
- Elternzeit
- Urlaub und Urlaubsabgeltung
- Lohnfortzahlung bei Krankheit
- Rechtmäßigkeit von Abmahnungen
- Coaching von Führungskräften beim möglichst konfliktfreien und diskreten Beenden von Dienst- und Arbeitsverhältnissen unter Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen
- Betriebsverfassungsrecht (Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen) und Tarifvertragsrecht
Versicherungsrecht
Ihre Versicherung zahlt nicht? Sie benötigen Hilfe bei der Abwicklung Ihres Schadens oder bei der Antragstellung gegenüber Ihrer Versicherung?
Bei Auseinandersetzungen mit Versicherungen kommt es regelmäßig auf das „Kleingedruckte“ an – also auf die Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Versicherungsvertrag zugrunde liegen. Hierzu gibt es nur wenige gesetzliche Regelungen. Dafür aber eine Vielzahl gerichtlicher Urteile.
Aktuelle Entscheidungen und Informationen zu versicherungsrechtlichen Fragen finden Sie hier.
Ich berate Sie umfassend bei Ihren Problemen in allen Versicherungssparten, so z. B.:
- Berufsunfähigkeitsversicherung (Erstantrag / Nachprüfungsverfahren)
- Lebensversicherung (Bezugsberechtigung)
- Krankenversicherung (medizinische Notwendigkeit einer Behandlung)
- Krankentagegeldversicherung (Verhältnis zur BU-Versicherung)
- Zahnzusatzversicherung
- Unfallversicherung (Invaliditätsgrad)
- Hausratversicherung (Einbruch-, Feuer-, Wasserschaden)
- Wohngebäudeversicherung (Einbruch-, Feuer-, Wasserschaden)
- Rechtsschutzversicherung (Zeitpunkt des Versicherungsfalles)
- Haftpflichtversicherung (Ablehnung von Versicherungsschutz)
- Kfz-Versicherung
- Transportversicherung
Mietrecht
Über kaum ein anderes Rechtsgebiet wird in den Medien so oft berichtet wie über Gerichtsentscheidungen zum Mietrecht. Viele Urteile des Bundesgerichtshofes haben ihren Ursprung in Berliner Mietverhältnissen. Dies rührt daher, dass die Eigentumsquote in Berlin im Vergleich zu anderen deutschen Städten gering ist. Der weit überwiegende Anteil der Berlinerinnen und Berliner wohnt zur Miete und nicht in den „eigenen 4 Wänden“.
Aktuelle Entscheidungen und Informationen zu mietrechtlichen Fragen finden Sie hier.
Immer wieder auftretende Fragen im Wohnungs- und Gewerberaummietrecht betreffen die folgenden Bereiche:
- Abschluss von Mietverträgen (Vertragsgestaltung)
- Zeitmietverträge (Zulässige Befristung)
- Kündigung und Räumung der Wohnung / der Geschäftsräume
- Zulässigkeit einer Untervermietung
- Behebung und Instandsetzung von Mängeln
- Minderung der Miete bei Mängeln
- Pflicht zur Ausführung von Schönheitsreparaturen
- Mietsicherheit / Kaution